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Im Bereich der Bewertung kann grundsätzlich zwischen zwei unterschiedlichen Arten unterschieden werden, der Fair Value Bewertung und dem unabhängigen Gutachten, in dessen Rahmen eine begründete Stellungnahme abgegeben wird. Unter bestimmten Umständen kann ein unabhängiges Gutachten gesetzlich vorgeschrieben sein, beispielsweise um die Rechte von Minderheitsgesellschaftern zu schützen. In anderen Fällen kann das Gutachten auch vom Emittenten initiiert sein, um dem Zielunternehmen gegenüber transparent aufzutreten oder die Übernahme auf einer fundierten Basis aufzubauen. Ein derartiges Gutachten kann ebenfalls als Nachweis über die Verhältnismäßigkeit einer Transaktion dienen.

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Unsere Firma bietet ein breites Dienstleistungsspektrum im Bereich Unternehmensbewertung und unabhängiger Gutachten an.

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Business Case

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Veröffentlichungen

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Schulungen

Markttransaktionen

  • Wir verfügen über fundiertes Fachwissen im Bereich der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten (Marken, Patente, Kundenbeziehungen, Moleküle, etc....), materiellen Vermögenswerten (Betriebs- und Geschäftsausstattung, etc.), isoliert betrachtet oder als Marktwert des Eigenkapitals. Wir greifen häufig im Rahmen von Veräußerungen, Restrukturierungen oder Steueroptimierungsstrategien ein.

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  • Wir begleiten Sie ebenfalls gerne bei der Bewertung des Eigenkapitals einer Gesellschaft, indem wir Ihren Businessplan einer kritischen Überprüfung unterziehen und den Marktwert Ihres Eigenkapitals im Rahmen einer Veräußerung bestimmen. 

Immaterielle und materielle Vermögenswerte

  • Unsere Teams unterstützen Sie bei der Bewertung Ihrer immateriellen (Patente, Marken, Lizenzen, Verträge, Firmenwerte usw.) sowie Ihrer materiellen Vermögenswerte (Grundstücke und Gebäude, Industrieanlagen, Vorräte, etc.). Unsere Leistungen umfassen die Bereiche Rechnungswesen (siehe Abschnitt Kaufpreisallokation / Werthaltigkeitstests), Steuern (Übertragung von Vermögensgegenständen) und anderweitige Transaktionen (Bestimmung von Verrechnungspreisen an Dritte). Darüber hinaus bieten wir Ihnen Hilfestellung bei der Bestimmung von Lizenzsätzen, die an den Lizenzgeber entrichtet und gemäß der jeweils gültigen ISO-Normen angepasst werden.

Portfolio (AIFM Richtlinien)

  • Durch die Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) ist seit Juli 2014 eine regelmäßige, unabhängige Bewertung von Investmentfondsbeteiligungen gesetzlich vorgeschrieben. Unter bestimmten Bedingungen kann diese Bewertung intern vorgenommen werden. Andernfalls wird ein Dritter mit der Durchführung der Bewertung beauftragt.
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  • NG Finance greift regelmäßig in diesem Zusammenhang als unabhängiger Experte ein und verfügt daher über umfassende Erfahrung in der Bewertung von Investmentfondsbeteiligungen und von „Carried Interest“.

M&A (Mergers & Acquisitions), Spin-offs, etc.

  • NG Finance ist in sämtlichen Bereichen der Bewertung aktiv, im Rahmen von Fusionen ebenso wie von öffentlichen Übernahmeangeboten, die den Regulierungen der AMF (Autorité des Marchés Financiers) unterliegen. In Verbindung mit öffentlichen Übernahmeangeboten bietet NG Finance seinen Kunden unabhängige Stellungnahmen an, die die Verhältnismäßigkeit der Transaktion (Fairness Opinions) beurteilen.
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