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Die Kaufpreisallokation (engl.: purchase price allocation (PPA)) ist der Vorgang, bei dem die Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens im Rahmen einer Akquise oder Verschmelzung in der Konzernbilanz neu angeordnet werden. Dieser Prozess muss den Anforderungen des IASB entsprechen, die im überarbeiteten IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" ("IFRS 3R") dargelegt sind.
 
Nach IFRS 3R muss eine Gruppe, die die Kontrolle über ein Unternehmen übernimmt, den gezahlten Preis den verschiedenen, erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich der immateriellen Vermögenswerte, die zuvor nicht vom Target aktiviert worden sind, zuordnen.
 
Goodwill, der nach IFRS nicht abgeschrieben werden kann, entspricht dem Teil des Kaufpreises, der keinem Vermögenswert und keiner Verbindlichkeit zugeordnet ist. Er ist mindestens einmal jährlich gemäß IAS 36 ("Wertminderung von Vermögenswerten") einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen.
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 Die Herausforderungen, die eine Kaufpreisallokation mit sich bringt sind vielfältig und gehen weit über buchhalterische Problemstellungen hinaus. Je früher die möglichen Auswirkungen einer Kaufpreisallokation untersucht werden, desto besser können die damit verbundenen Risiken eingeschätzt und gesteuert werden: 
 
  • Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung in Form von Abschreibungen von Vermögenswerten mit begrenzter Lebensdauer;
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  • Auswirkungen auf die Bilanz;
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  • Zukünftiges Wertminderungsrisiko von Vermögenswerten und Goodwill;
 
  • Eine kontinuierliche Überwachung der Unternehmensentwicklung und der ZGE zur Verbesserung des Risikomanagements.
 
Identifizierung von immateriellen und materiellen Vermögenswerten
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  • NG Finance begleitet seine Kunden im Vorfeld (Auswirkung der Kaufpreisallokation, Analyse des Wertminderungsrisikos) sowie nach Abschluss einer Akquisition.
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  • Im Anschluss an eine Akquisition unterstützen wir Sie gerne bei folgenden, grundlegenden Fragen: Welche Vermögenswerte sind zu bilanzieren? Welcher Wert ist in der Konzernbilanz zu berücksichtigende? Über welchen Zeitraum sind die Vermögenswerte abzuschreiben? etc. Die Kriterien für den Ansatz eines immateriellen Vermögenswertes im Sinne von IAS 38 betreffen die Identifizierbarkeit, die Kontrollierbarkeit sowie den Ursprung des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens (Marken, Kundenbeziehungen, Technologien, künstlerische Vermögenswerte, etc.). Der Kaufpreis ist auf die verschiedenen Vermögenswerte des erworbenen Unternehmens aufzuteilen. Wir bewerten sowohl die bereits bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als auch andere identifizierbare, immaterielle Vermögenswerte.
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  • Je nach Branche ergeben sich unterschiedliche Problemstellungen hinsichtlich der Bewertung immaterieller Vermögenswerte.
Vermögens- und Firmenwertbewertung
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  • Unsere Bewertungen zum Fair Value erfolgen nach einem multikriteriellen Ansatz:
    • Einnahmenansatz (Überschussgewinne, Lizenzgebühren, etc.);
    • Marktansatz (vergleichbare Transaktionen); 
    • Kostenansatz (Kosten, Wiederbeschaffungskosten).
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  • Die Nutzungsdauer ist auf der Grundlage wirtschaftlicher und rechtlicher Faktoren zu ermitteln. Sie kann entweder begrenzt oder unbegrenzt sein. Die Amortisationsmethode eines immateriellen Vermögenwertes ist von der jeweiligen Lebensdauer abhängig.
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  • Der Goodwill wird im Rahmen der Bewertung als ein Residuum behandelt. In diesem Schritt bewerten und rationalisieren wir den verbleibenden Goodwill, der daraufhin den verschiedenen ZGE und den latenten Steuern zugeordnet wird.
Werthaltigkeitstests
 
  • Werthaltigkeitstests nach IAS 36 ("Wertminderung von Vermögenswerten"): Jedes Jahr muss sichergestellt werden, dass der erzielbare Betrag der Vermögenswerte oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) den Nettobuchwert, mit dem die Positionen in der Bilanz angesetzt sind, überschreitet. Für Unternehmen ist dieses Thema insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung relevant.

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  • Unsere Leistungen umfassen:
    • Festlegung von Werthaltigkeits-Kennzahlen (intern oder extern);
    • Identifizierung von Vermögenswerten oder ZGEs, die eine Wertminderung aufweisen;
    • Durchführung von Werthaltigkeitstests für Vermögenswerte oder ZGEs mit Anzeichen einer Wertminderung und Schätzung des Nutzungswerts oder des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten.
Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE)
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  • Die Identifizierung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) kann eine große Herausforderung darstellen und dient als Vorbereitung für Werthaltigkeitstests von Vermögenwerten und des Goodwills. Die ZGEs werden in der Regel entsprechend ihrer Geschäftssegmente definiert.
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